Post Corona-Consumer

Wie sich das Konsumverhalten ändert und worauf Marketer*innen achten sollten

  • Live-Event mit Streaming (Hybrid-Event)
  • 23.06.2021 von 16:00 – 21:00,
  • Allianz-Stadion, Gerhard-Hanappi-Platz 1, 1140 Wien

Die wichtigsten Marketingverbände Österreichs (DMVÖ, iab Austria, MCÖ und ÖMG) und die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien veranstalten am 23. Juni den ersten großen HYBRID-EVENT (live mit Streaming). Wie hat sich das Konsumverhalten während der Krise verändert und welche Chancen ergeben sich dadurch für das Post-Pandemic-Marketing? Diese und viele weitere Fragen werden beim Marketing Circle Austria zum Thema „Post Corona-Consumer“ beantwortet. Teilnehmer*innen erwartet die Präsentation von brandaktuellen Studienergebnissen, zwei spannende Diskussionsrunden und Networking-Möglichkeiten.

12 der besten Expert*innen des Landes unter anderem Dieter Scharitzer (TQS Research & Consulting), Gerhard Fehr(FehrAdvice & Partners Zürich), Doris Ploner (Die Käsemacher), Jürgen Bauer (Fachgruppe Werbung Wien), Ulrike Glatt(Henkel Beauty Care CEE) und Christoph Peschek (SK Rapid Wien) legen in zwei Gesprächs-Circles offen, wie tiefgehend der Umbruch ist und warum darin die Chance für neues Geschäft liegt:

  • Wieso legen Stammkunden Markenloyalität wie ein nasses Hemd ab?
  • Ist Online-Sein oder Nicht-Sein der einzige Weg für Marken? 
  • Wie bekommt der totgesagte stationäre Handel neues Leben?
  • Wie wird Nachhaltigkeit von der Floskel zur Jahrhundertchance?
  • Wem laufen Kunden künftig davon und wem rennen sie die Tür ein? 
  • Wird regional und lokal das neue Normal?

RUNDE 1 

  • Gerhard Fehr, CEO & Executive Behavioral Designer FehrAdvice & Partners Zürich und angewandter Verhaltensökonom
  • Doris Ploner, Geschäftsführerin und Visionärin, Die Käsemacher 
  • Jürgen Bauer, Obmann der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien 
  • Martina Saller, Dynamics 365 Business Group Lead, Microsoft Österreich
  • Berndt Querfeld, Geschäftsführer Café Landtmann und Obmann der Fachgruppe der Wiener Kaffeehäuser

RUNDE 2

  • Dieter Scharitzer, Professor an der WU Wien, Institut für Marketing Management – GF von TQS Research & Consulting 
  • Ulrike Glatt, Marketing Director Henkel Beauty Care CEE, Digital Marketing & Sustainability
  • Petra Stolba, Langjährige Geschäftsführerin der Österreich Werbung und internationale Tourismus-Expertin 
  • Christoph Peschek, Geschäftsführer Wirtschaft / CEO  SK Rapid Wien
  • Niko Resch, CEO 21med GesmbH, Olympiasegler und zweifacher Vizeweltmeister

Programm

16:00 Eintreffen

16:30 Begrüßung

16:40 Keynotes: Gerhard Fehr und Dieter Scharitzer

17:00 Podiumsdiskussionen

19:15 Get Together vor Ort & Online

Sie haben die Wahl

Es werden 200 Tickets für die Teilnahme im Allianz Stadion verlost. Wählen Sie bei der Anmeldung zwischen einer Teilnahme vor Ort im Allianz Stadion (und somit automatischer Teilnahme am Gewinnspiel) oder via Live-Stream.

Die Gewinner*innen bekommen die Live-Tickets für den Marketing Circle Austria zugesendet – alle anderen Teilnehmer*innen erhalten virtuellen Zugang zum Event.

In jedem Fall haben Sie wie immer Networking-Möglichkeiten.

Jetzt anmelden! https://shop.timesloth.io/oemg

Der Marketing Circle Austria ist eine gemeinsame Veranstaltung von DMVÖ (Dialog Marketing Verband Österreich), IAB (Interactive Advertising Bureau Austria), MCÖ (Marketing Club Österreich) und ÖMG (Österreichische Marketing-Gesellschaft) und findet 2021 in Kooperation mit der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien statt.

Vielen Dank an unsere Sponsoren:

Digitale Kundenerlebnisse und Transformation – Empfehlungen und Tipps für 2021

Die „digitale Beschleunigung“ prägte das vergangene Jahr. 2020 wurde eine Tatsache ganz deutlich, bei der digitalen Transformation geht es nicht nur um die Einführung neuer Technologie/n. Sie erfordert einen echten Kulturwandel und eine intensive Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Teams und Abteilungen. 2021 und in den darauffolgenden Jahren bedeutet die Bereitstellung von erfolgreichen digitalen Kundenerlebnissen den Aufbau von sinnvollen persönlichen Beziehungen in einer digitalen Welt.

Ganz ohne Zweifel werden wir 2021 weitere Veränderungen beim Verbraucherverhalten sehen und dessen Tempo wird bei allen Aspekten des modernen Lebens zunehmen. Nur ein Beispiel: Digitale Kundenerlebnisse werden einen noch tieferen Effekt auf die Fähigkeit der Unternehmen haben, neue Kunden zu gewinnen. Die Kundentreue hat stark abgenommen, und es gibt mehr Möglichkeiten denn je, sich neue Marktanteile zu sichern. Laut McKinsey „Navigating shopper behaviors in the pandamic“ beabsichtigen nur 12 % der Shopper, dieselbe Marke zu wählen, die sie im Vorjahr gekauft haben. In den größten Teilen des Asien-Pazifik-Raums haben zwischen 30 % und 50 % ihre bevorzugten Geschäfte „Reimagining food retail in Asia After the COVID-19“ für den Kauf von Produkten für den täglichen Bedarf den Rücken gekehrt und bis zu 70 % haben neue Marken ausprobiert. 

Wir können auch sicher sein, dass der E-Commerce seine Rolle in den Volkswirtschaften ausbauen wird. Allein in den ersten drei Monaten 2020 verzeichneten die USA ein Wachstum beim E-Commerce in Höhe der letzten zehn Jahre „Five Fifty“, während der Anteil in Großbritannien von 17,3 % in Q1 2018 auf 31,3 % in Q1 2020 „E-commerce in the time of COVID-19“ hochschnellte. Self-Service in B2B- und B2C-Bereichen ist als die „neue Normalität“ angekommen. 60 % der US- Amerikaner „sagen, dass ihr bevorzugter Kanal für Anfragen ein digitales Self-Service-Tool wie eine Website (24 %), eine mobile App (14 %) oder ein Sprachdialogsystem (13 %)“ sei. „Today’s Self-Service Is About Emprowerment – Not Compromise“ 

Die wichtigsten Empfehlungen für 2021 

Mit den Erkenntnissen aus einem herausfordernden Jahr und einem tieferen Verständnis für die Herausforderungen, die uns noch bevorstehen, ist es jetzt an der Zeit, uns zu fragen, welche Maßnahmen Sie treffen können. 

IT und Marketing sollten einen gemeinsamen Ansatz bei der Bereitstellung der digitalen Kundenerlebnisse festlegen. Doch für welche Aspekte sollte IT und für welche Marketing zuständig sein? Wie können Sie die beiden Funktionen am besten einsetzen? Und wie können Sie die Projekte bei der digitalen Transformation beschleunigen, die bereits laufen? 

Wie bei allen Projekten dieser Größenordnung ist es eine Frage der Prioritäten, wie Sie die digitale Transformation umsetzen. Einiges liegt von Anfang an auf der Hand, wie zum Beispiel die Implementierung einer neuen Digital Experience Plattform. Andere Maßnahmen sind vielleicht noch unklar. 

Die folgenden Empfehlungen unserer Partner helfen Ihnen bei der Identifizierung und Priorisierung der notwendigen Maßnahmen. Nehmen Sie sie sich zu Herzen und starten Sie in ein transformatives Jahr 2021. 

Auke von Urk, Global CTO Valtech – Niederlande: „Schnell scheitern, noch schneller lernen“

Unsere erste Empfehlung für 2021 lautet: „Schnell scheitern, noch schneller lernen“. Fangen Sie klein an, sammeln Sie Erfahrungen bei diesen ersten Tests, skalieren Sie und wiederholen Sie Ihre Vorgehensweise. Mit Sitecore sind solche Versuche sehr einfach, zum Beispiel bei der Personalisierung. Wenn Sie den richtigen Weg gefunden haben, können Sie schnell skalieren. Auf diese Weise können Sie den ROI schneller nachweisen.

Zweitens: „Eine Grundlage schaffen“. Viele Unternehmen blicken zu sehr auf das Ergebnis in den ersten sechs Monaten und zu sehr auf die Features und Komponenten. Dabei ist es viel wichtiger, jetzt die richtige Grundlage für die kommenden Jahre zu schaffen. Um wirklich erfolgreich zu sein, müssen die Grundlage und die Features parallel aufgebaut werden.

Und schließlich nicht vergessen: „Agilität ist nicht die Lösung“. Viele Unternehmen sehen agile Arbeitsweisen als Zauberformel, um die Transformation zu beschleunigen und alle Probleme zu lösen. Recht häufig führt dies zu einem Fokus auf die Ergebnisse des agilen Teams, statt zu einem Fokus auf die Ergebnisse für das Unternehmen. Die Frage sollte nicht lauten: „Wie agil sind unsere Teams?“ Sie sollte lauten: „Fördern wir die Unternehmensergebnisse, die wir brauchen?“

Weitere Ressourcen 

Wie können die nächsten Schritte aussehen?

Der Ansatz von Sitecore bei digitalen Kundenerlebnissen und der Transformation basiert auf den drei Säulen Content, Experience und E-Commerce. Alle drei werden von Daten, Insights und Zusammenarbeit unterstützt. Und obwohl dieses Jahr einige spezielle Herausforderungen bieten wird, hat sich dieser Ansatz weiterhin als effektiv dabei erwiesen, unsere Kunden zu unterstützen. 

Die Erkenntnisse unserer Partner lassen sich zu folgenden Botschaften für dieses Jahr zusammenfassen: 

  • Bauen Sie die Barrieren zwischen IT und Marketing ab und arbeiten Sie an gemeinsamen Zielen zusammen 
  • Arbeiten Sie schnell und iterieren Sie, ohne zu erwarten, dass ein Transformationsprojekt oder eine Implementierung alle Ihre Probleme löst 
  • Wählen Sie einen agilen Ansatz bei Ihrer Transformation und achten Sie darauf, dass Ihre Unternehmensbedürfnisse auf jeder Stufe erfüllt werden 
  • Die digitale Transformation erfordert eine veränderte Haltung bzw. Denkweise und eine Kultur des Aufbauens, Messens und Lernens zwischen den Teams 
  • Entscheidend ist die Wahl der geeigneten Plattform, doch zu häufig treffen Unternehmen Entscheidungen, ohne ihrem Bedarf genau zu verstehen 
  • Nutzen Sie KI, um den Kunden eine persönlichere Erfahrung zu bieten, wenn sie nach Inhalten suchen 

Ausblick 

Die Transformation wird 2021 weitreichend sein. Ob Ihr Unternehmen die gewaltigen Umwälzungen aus 2020 erfolgreich ausnutzen kann oder nicht, hängt davon ab, wie sehr Sie aus den Erfahrungen lernen. Ihre nächsten Schritte hängen von Ihnen ab. 

Wenn Sie möchten, dass Sie diese Schritte schnell und in die richtige Richtung
gehen, dann arbeiten Sie mit Sitecore und unseren Solution Partnern. Durch die Implementierung von Technologie wie der branchenführenden Sitecore Experience Platform und Sitecore Content Hub werden Sie in der Lage sein, Ihren Kunden mehr (und vor allem das Passende) zu bieten, mehr Kanäle zu nutzen und eine größere Vielfalt an Erlebnissen bereitzustellen. 

Wenn Sie bereit sind, die Zukunft als Chance zu ergreifen – eine Zukunft, die durch
KI geprägt ist, in der die Silos zwischen IT und Marketing abgebaut sind und echte persönliche Verbindungen durch digitale Kundenerlebnisse geschaffen werden –, dann bleibt uns nur eines zu sagen: 

Fangen Sie jetzt damit an! 

Wie kann eine Generalversammlung in Zeiten von Corona stattfinden?

Corona hat heuer viele Termine der Marketinggesellschaft verändert oder gar unmöglich gemacht. Das gilt auch für unsere Generalversammlung, die nach 2 Jahren wieder fällig ist.

Dazu haben wir zu Ihrer Information alle relevanten Informationen für sie zusammengefasst.

Mitgliederversammlungen können angesichts der COVID-19 Maßnahmen bis 31.12.2020 virtuell abgehalten werden, auch wenn sich dazu keine Regelung in den Statuten befindet. Die Rechtsgrundlage dazu ist die Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung vom 8.4.2020 und die begleitenden Erläuterungen des Justizministeriums dazu. 

Eine Versammlung, an der mehr als 50 Personen teilnahmeberechtigt sind, kann bis zum Jahresende 2021 verschoben werden.  Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Regelfall ohnehin nur weniger Teilnahmeberechtigte zur Versammlung erscheinen, sondern wie viele Personen tatsächlich die Berechtigung zur Teilnahme (mit oder ohne Stimmrecht) haben.

Dennoch werden wir unsere Generalversammlung inklusive Wahl des neuen Vorstands noch vor Weihnachten umsetzen.

Sonderbestimmungen für virtuelle Generalversammlungen von Vereinen (an denen mehr als 30 Personen teilnahmeberechtigt sind): 

  • Wenn die Generalversammlung eines Vereins virtuell durchgeführt wird, müssen die Mitglieder dem Verlauf der Versammlung folgen können. Um Wortmeldungen abzugeben und an der Abstimmung teilzunehmen können jedoch Sonderregelungen beschlossen werden:
    • Für die Abgabe von Wortmeldungen (Fragen und Beschlussanträge) können während der Versammlung zeitliche Beschränkungen festgelegt werden. 
    • Für Abstimmungen bzw. Beschlussfassungen, die gemäß Statuten durch die Generalversammlung zu erfolgen müssen, kann – wenn dies virtuell nicht möglich oder zweckmäßig ist – der Vorstand beschließen, dass dies schriftlich erfolgt, auch wenn dies in den Statuten nicht vorgesehen ist: 
      • Im Fall schriftliche geplanter Abstimmungen gelten dieselben Vorschriften wie für die Einladung zur Generalversammlung (z.B. fristgerechte Bekanntgabe, dass eine schriftliche Abstimmung geplant ist). 
      • Im Fall schriftlicher Beschlussanträge sind diese allen Mitgliedern bekannt zu machen. Die Mitglieder müssen die Gelegenheit haben, binnen 72 Stunden vor der Abstimmung dazu schriftlich Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Die Fragen sind unverzüglich zu beantworten und zusammen mit den Antworten in gleicher Weise bekannt zu machen wie die schriftliche Abstimmung. 
    • Für die Abstimmung selbst sind zwei Optionen möglich: 
      • Der Abstimmungstext ist den Mitgliedern zusammen mit einem Stimmzettel zur Verfügung zu stellen, den sie ausgefüllt mit ihrem Namen und dem Abstimmungswunsch spätestens am Tag der Abstimmung zur Post geben oder im Briefkasten des Vereins abgeben können, um wirksam von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
        • Wir werden einen solchen Stimmzettel auf der Webseite zum Download zur Verfügung stellen und zeitgerecht auf diesen im Newsletter hinweisen.
      • Abstimmungen können in elektronischer Form erfolgen, sofern die Identität der Mitglieder zweifelsfrei festgestellt werden kann.
    • Wir planen die Abstimmung in elektronischer Form durchzuführen.
  • Wir werden zur die gesamte Veranstaltung entsprechenden vollständigen Dokumentation aufzeichnen.
  • Virtuelle Versammlungen sind grundsätzlich als Videokonferenz durchzuführen, bei der sich alle Teilnehmer*innen zu Wort melden und an Abstimmungen teilnehmen können.
    • Da es vorkommen kann, dass manche Teilnehmer*innen nicht über die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videokonferenz verfügen (z.B. schlechtes Internet oder die erforderlichen technischen Hilfsmittel fehlen) bzw. diese nicht verwenden oder wollen, reicht es aus, wenn diese Personen rein akustisch (z.B. via Telefon) teilnehmen.
    •  Jedoch darf maximal die Hälfte der Teilnehmer*innen nur akustisch an virtuellen Versammlungen teilnehmen. Auch bloß akustisch Zugeschaltene gelten aber in jeder Hinsicht als Teilnehmende, daher sind sie z.B. auch bei der Feststellung eines allfälligen Präsenzquorums mitzuzählen. 

Grundsätzliches zu virtuellen Generalversammlungen in Zeiten von Corona

  • Es gelten auch für virtuelle Versammlungen dieselben in den Statuten definierten Voraussetzungen zur Einberufung von Sitzungen/ Versammlungen. 
  • Die Entscheidung über Einberufung der virtuellen Sitzung/ Versammlung und (NEU) welche Technologie dabei verwendet wird, obliegt jenem Organ, das in den Statuten dafür vorgesehen ist, in der Regel wird dies der Vorstand / das Leitungsorgan sein. 
    • In unserem Fall planen wir die Veranstaltung mit Zoom https://zoom.us/ durchzuführen.
  • Die in den Statuten definierten Fristenläufe gelten auch für virtuelle Versammlungen.
    • Dies gilt auch für weitere in den Statuten vorgesehen Bestimmungen, etwa Fristen zur Bekanntgabe der Tagesordnung, etc..
  • Zusätzlich muss die Einladung Informationen darüber enthalten, welche organisatorischen (z.B. vorherige Anmeldung) und technischen Voraussetzungen (z.B. notwendige technische Ausstattung) für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung bestehen. 
    • Wir werden dazu zeitgerecht eine Einladung per Newsletter versenden
  • Virtuelle Versammlungen sind grundsätzlich analog zu Versammlungen im „Realraum“ durchzuführen, mit folgenden Zusatzbestimmungen: 
    • Bestehen Zweifel an der Identität von Teilnehmer*innen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität zu überprüfen (z.B. durch die Bitte, einen Lichtbildausweis vor die Kamera zu halten)
      • Bitte halten Sie dazu einen Lichtbildausweis bereit.
  • Bezüglich technischen Problemen (z.B. Verbindungsproblem) ist klargestellt, dass der Verein grundsätzlich nur für die eigene „technische Sphäre“ verantwortlich ist, das betrifft vor allem das gültige Zustandekommen von Beschlüssen. 
    • Bei einer überschaubaren Anzahl von Teilnehmern ist der Verein jedoch angehalten, erkennbare Verbindungsproblemen auch bloß einzelner Teilnehmender zum Anlass zu nehmen, die virtuelle Versammlung zu unterbrechen um diesen Teilnehmenden einen neuerlichen Verbindungsaufbau zu ermöglichen.

Coronavirus und die Wirtschaft

Angesichts der aktuellen Situation und den von der Regierung gesetzten Maßnahmen, stellen sich viele Unternehmer die Frage, wie sie das Jahr 2020 wirtschaftlich überleben sollen.

Wir haben hier etliche relevante Links zusammengetragen und möchten Ihnen diese Liste gerne zur Verfügung stellen. Nach Möglichkeit werden wir die Liste laufend erweitern.

Kredite und Haftung

Das AWS bietet Überbrückungsfinanzierungen für EPU und KMU.

Abgaben reduzieren

In Zeiten wie diesen hilft es oft schon, wenn man seine Abgaben reduzieren kann.

Einkommensteuer

Über die WKO kann man einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung herunterladen.

SVA/SVS

Auch bei der Sozialversicherung kann man die Herabsetzung der Beiträge beantragen.

Mitarbeiter

Aufgrund der aktuellen Lage kann es unter Umständen nötig sein, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken.
Hier bietet das AMS Unterstützung.

Verdienstentgang

Nach dem §32 des Epidemiegesetzes besteht für Privatpersonen und Unternehmer die Möglichkeit, eine Verdienstentgangsentschädigung zu beantragen.
Das Transparenzportal informiert darüber.

FAQ zu COVID-19

Die Wirtschaftskammer hat eine eigene FAQ-Seite rund um das Coronavirus zusammengestellt.

Bleiben Sie gesund!