Nachbericht: Jetzt Performance Summit

Am 2. und 3. März 2021 fand das Jetzt Summit 2021 statt und die zweite Panel-Diskussion am ersten Konferenztag drehte sich um das aktuelle Thema Performance Marketing. Die Diskussions-Teilnehmer waren Ulrike Glatt von Henkel Beauty Care CEE, Marcel Nicka-Stöckl von netzeffekt, Peter Rosenkranz von media4more, Lukas Höller von elements.at sowie Marco Vitula von Vamida, moderiert von ÖMG Präsident und Futura Managing Partner Alexander Oswald.

Auf die Frage welche Formen des Performance Marketing bei den Panel-Teilnehmern am gefragtesten sind, antwortete Ulrike Glatt „berufsbedingt noch viel in der Old Economy unterwegs“ zu sein, „Awareness und Conversion gehören zu den wichtigsten Punkten bei Henkel.“ Im Bereich der Online-Apotheken bestätigte Marco Vitula, dass „Vamida sehr performance-getrieben arbeitet. Neukunden in Form von PPC, Bestandskunden erreiche man am besten über E-Mail.“ 

Alle Panel-Teilnehmer waren sich einig, dass es stark von der Definition von Performance Marketing an sich abhängt. Für Nicka-Stöckl spielt beispielsweise „auch der Bereich Search Engine Advertising (SEA) und Programmatic Advertising eine wichtige Rolle“.

Die Fokusbereiche im Corona-Jahr 2020 sahen bei den Panel-Teilnehmer bzw. ihren Unternehmen sehr unterschiedlich aus. Der Tourismus-Bereich leidet noch immer sehr an den Lockdowns laut Lukas Höller und der Ausblick ist schwierig. Höller meint außerdem, „dass Österreich in der Digitalisierung noch am Anfang ist und die Budgets für klassische Werbung unfassbar hoch sind. Online geht es deutlich flexibler zu.“ 

Peter Rosenkranz sah den Fokus ganz anders: „Es geht doch darum, Marken präsent zu machen und in die Köpfe der Konsumenten zu bringen. Meiner Meinung nach sollte dies aber nicht ausschließlich digital geschehen.“ 

Nicka-Stöckl von netzeffekt sah große Unterschiede zwischen den Branchen, sie „verzeichneten starke Zuwächse im Brokerage-Bereich bzw. Online Trading im Finanzbereich, während ein Fastfood-Kunde die Werbe-Budgets fast vollständig abdrehte.“ 

Ulrike Glatt merkte für Henkel an, dass „Home Care-Produkte viel besser verkauft wurden als Beauty-Artikel.“ Interessant ist aber auch, dass sowohl bei Henkel als auch zum Beispiel Vamida die Zielgruppen bzw. die Kundengruppen deutlich älter wurden (teilweise plus 85 Jahre), was Unternehmen dann erneut vor Herausforderungen stellt: nämlich die Aufklärung der neuen Zielgruppen. 

Marco Vitula beklagte außerdem „Lieferengpässe im Pharma-Bereich, die teilweise bis zum jetzigen Zeitpunkt andauern und die Akzeptanz der Kunden hierfür von Mal zu Mal geringer wird“.

Das ganze Panel finden sie hier: https://jetzt-konferenz.at/jetzt-tv/.

Themenbereiche in der Diskussion waren:

  • Welche Formen des Performance Marketing werden in ihrem Unternehmen/ bzw schwerpunktmäßig für Kunden eingesetzt? 
    • Welche KPIs sind für sie essentiell?
  • Was hat sich in 2020 verändert? 
    • Wurden Marketingbudgets insgesamt reduziert und wie hat sich das auf Performance Marketingausgewirkt?
    • Was hat sich in der Kundenansprache auf Grund von Lock Downs etc verändert (oder eben nicht)?
  • Wird dieser Digitalisierungsschub anhalten in 2021?
    • Wie wird sich Cookiegeddon, Apple Privacy Strategy auf ihre Planungen auswirken?
  • Was ist schon automatisiert bzw was werden sie automatisieren?
  • Kommen KI-Lösungen in diesem Bereich bereits bei ihnen zum Einsatz, wenn ja wo und was bringt es?
  • Persönliches Resumee mit Empfehlungen für unser Publikum zum Schluss

Die nächste JETZT Video Konferenz findet übrigens am 28. und 29. September 2021 statt und beschäftigt sich mit dem Themenbereich Bewegtbild-Content und Videoadvertising.

 https://video.jetzt-konferenz.at/

Wie kann eine Generalversammlung in Zeiten von Corona stattfinden?

Corona hat heuer viele Termine der Marketinggesellschaft verändert oder gar unmöglich gemacht. Das gilt auch für unsere Generalversammlung, die nach 2 Jahren wieder fällig ist.

Dazu haben wir zu Ihrer Information alle relevanten Informationen für sie zusammengefasst.

Mitgliederversammlungen können angesichts der COVID-19 Maßnahmen bis 31.12.2020 virtuell abgehalten werden, auch wenn sich dazu keine Regelung in den Statuten befindet. Die Rechtsgrundlage dazu ist die Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung vom 8.4.2020 und die begleitenden Erläuterungen des Justizministeriums dazu. 

Eine Versammlung, an der mehr als 50 Personen teilnahmeberechtigt sind, kann bis zum Jahresende 2021 verschoben werden.  Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Regelfall ohnehin nur weniger Teilnahmeberechtigte zur Versammlung erscheinen, sondern wie viele Personen tatsächlich die Berechtigung zur Teilnahme (mit oder ohne Stimmrecht) haben.

Dennoch werden wir unsere Generalversammlung inklusive Wahl des neuen Vorstands noch vor Weihnachten umsetzen.

Sonderbestimmungen für virtuelle Generalversammlungen von Vereinen (an denen mehr als 30 Personen teilnahmeberechtigt sind): 

  • Wenn die Generalversammlung eines Vereins virtuell durchgeführt wird, müssen die Mitglieder dem Verlauf der Versammlung folgen können. Um Wortmeldungen abzugeben und an der Abstimmung teilzunehmen können jedoch Sonderregelungen beschlossen werden:
    • Für die Abgabe von Wortmeldungen (Fragen und Beschlussanträge) können während der Versammlung zeitliche Beschränkungen festgelegt werden. 
    • Für Abstimmungen bzw. Beschlussfassungen, die gemäß Statuten durch die Generalversammlung zu erfolgen müssen, kann – wenn dies virtuell nicht möglich oder zweckmäßig ist – der Vorstand beschließen, dass dies schriftlich erfolgt, auch wenn dies in den Statuten nicht vorgesehen ist: 
      • Im Fall schriftliche geplanter Abstimmungen gelten dieselben Vorschriften wie für die Einladung zur Generalversammlung (z.B. fristgerechte Bekanntgabe, dass eine schriftliche Abstimmung geplant ist). 
      • Im Fall schriftlicher Beschlussanträge sind diese allen Mitgliedern bekannt zu machen. Die Mitglieder müssen die Gelegenheit haben, binnen 72 Stunden vor der Abstimmung dazu schriftlich Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Die Fragen sind unverzüglich zu beantworten und zusammen mit den Antworten in gleicher Weise bekannt zu machen wie die schriftliche Abstimmung. 
    • Für die Abstimmung selbst sind zwei Optionen möglich: 
      • Der Abstimmungstext ist den Mitgliedern zusammen mit einem Stimmzettel zur Verfügung zu stellen, den sie ausgefüllt mit ihrem Namen und dem Abstimmungswunsch spätestens am Tag der Abstimmung zur Post geben oder im Briefkasten des Vereins abgeben können, um wirksam von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
        • Wir werden einen solchen Stimmzettel auf der Webseite zum Download zur Verfügung stellen und zeitgerecht auf diesen im Newsletter hinweisen.
      • Abstimmungen können in elektronischer Form erfolgen, sofern die Identität der Mitglieder zweifelsfrei festgestellt werden kann.
    • Wir planen die Abstimmung in elektronischer Form durchzuführen.
  • Wir werden zur die gesamte Veranstaltung entsprechenden vollständigen Dokumentation aufzeichnen.
  • Virtuelle Versammlungen sind grundsätzlich als Videokonferenz durchzuführen, bei der sich alle Teilnehmer*innen zu Wort melden und an Abstimmungen teilnehmen können.
    • Da es vorkommen kann, dass manche Teilnehmer*innen nicht über die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videokonferenz verfügen (z.B. schlechtes Internet oder die erforderlichen technischen Hilfsmittel fehlen) bzw. diese nicht verwenden oder wollen, reicht es aus, wenn diese Personen rein akustisch (z.B. via Telefon) teilnehmen.
    •  Jedoch darf maximal die Hälfte der Teilnehmer*innen nur akustisch an virtuellen Versammlungen teilnehmen. Auch bloß akustisch Zugeschaltene gelten aber in jeder Hinsicht als Teilnehmende, daher sind sie z.B. auch bei der Feststellung eines allfälligen Präsenzquorums mitzuzählen. 

Grundsätzliches zu virtuellen Generalversammlungen in Zeiten von Corona

  • Es gelten auch für virtuelle Versammlungen dieselben in den Statuten definierten Voraussetzungen zur Einberufung von Sitzungen/ Versammlungen. 
  • Die Entscheidung über Einberufung der virtuellen Sitzung/ Versammlung und (NEU) welche Technologie dabei verwendet wird, obliegt jenem Organ, das in den Statuten dafür vorgesehen ist, in der Regel wird dies der Vorstand / das Leitungsorgan sein. 
    • In unserem Fall planen wir die Veranstaltung mit Zoom https://zoom.us/ durchzuführen.
  • Die in den Statuten definierten Fristenläufe gelten auch für virtuelle Versammlungen.
    • Dies gilt auch für weitere in den Statuten vorgesehen Bestimmungen, etwa Fristen zur Bekanntgabe der Tagesordnung, etc..
  • Zusätzlich muss die Einladung Informationen darüber enthalten, welche organisatorischen (z.B. vorherige Anmeldung) und technischen Voraussetzungen (z.B. notwendige technische Ausstattung) für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung bestehen. 
    • Wir werden dazu zeitgerecht eine Einladung per Newsletter versenden
  • Virtuelle Versammlungen sind grundsätzlich analog zu Versammlungen im „Realraum“ durchzuführen, mit folgenden Zusatzbestimmungen: 
    • Bestehen Zweifel an der Identität von Teilnehmer*innen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität zu überprüfen (z.B. durch die Bitte, einen Lichtbildausweis vor die Kamera zu halten)
      • Bitte halten Sie dazu einen Lichtbildausweis bereit.
  • Bezüglich technischen Problemen (z.B. Verbindungsproblem) ist klargestellt, dass der Verein grundsätzlich nur für die eigene „technische Sphäre“ verantwortlich ist, das betrifft vor allem das gültige Zustandekommen von Beschlüssen. 
    • Bei einer überschaubaren Anzahl von Teilnehmern ist der Verein jedoch angehalten, erkennbare Verbindungsproblemen auch bloß einzelner Teilnehmender zum Anlass zu nehmen, die virtuelle Versammlung zu unterbrechen um diesen Teilnehmenden einen neuerlichen Verbindungsaufbau zu ermöglichen.