ÖMG Upcoming Events

Liebe Mitglieder,

folgende Events erwarten euch in den nächsten Wochen:

20. April: ÖMG Sprechstunde „Wie wird man Gewinner der Pandemie?

Hosts: 

Maimuna Mosser (Country Marketing Manager Ikea Austria GmbH)  und 

Judith Zingerle (Leitung Marketing Standard Verlags GmbH) 

Digital Event

Start: 17.30 Uhr 

18.Mai: ÖMG Sprechstunde: „Briefing – Shit In, Shit Out“ 

Hosts: 

Manfred Gansterer (Partner Futura GmbH)

Judith Zingerle (Leitung Marketing Standard Verlags GmbH)

Digital Event 

Start: 17:30 Uhr 

23. Juni: Marketing Circle: „Der Post-Corona-Kunde – wie sich das Kundenverhalten ändert und worauf Marketer achten müssen“

Detailliertere Informationen folgen in den jeweiligen Blogbeiträgen.

Wir freuen uns Euch online sowie persönlich bei den Events zu sehen.

Euer ÖMG Team 

Future of Marketing Café – Wohin steuert das Marketing?

Das nächste  Future of Marketing Café in Kooperation mit der LSZ und der ÖMG findet am 24. März 2020 statt 

Wohin steuert das Marketing?
Mit Vollgas ins Digitale oder Rückkehr zum physischen Erlebnis?
3 Top Marketer gewähren Einblick in ihre Routenplanung

Line-up:

Yvonne Haider (Leitung Marketing und PR Vöslauer)

Alexander Oswald (Präsident ÖMG)

Jörg Pizzera (Marketing Director, CMO McDonalds)

Karin Seywald-Czihak (Geschäftsführung ÖBB-Werbung GmbH)

Melden Sie sich jetzt kostenlos zum Webinar an und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen und Marketingstrategien der Top Brands Vöslauer, McDonald´s und ÖBB.

Anmeldung:

https://attendee.gotowebinar.com/register/4520230153840156685?source=%C3%96MG

Selbstverständlich können Sie sich auch aktiv durch Fragen, Kommentare etc. in den Online Talk einbringen. Im Nachgang werden wir die Aufzeichnung des Webinars mit Ihnen teilen.

Wann: Mittwoch, 24. März 2021 von 16:30 – 17:30 

Wo: Wo immer Sie es bequem haben und eine gute Internetverbidung haben

Hear My Voice – Warum Audio im Marketing boomt.

Vom Thema „gender diversity“ bis hin zu „Voice“: Wir machen das Medium zum Thema. In unserer neusten Podcast-Folge geht es um Audio und Voice Strategien. Gemeinsam mit unserem Stargast Joachim Feher beantworten wir Fragen wie: „Sind Smart Speakers die Küchenradios von heute?“, „Wie positioniert man sich in Radio oder seinem Podcast?“ oder „Wie ist die Aufmerksamkeitsspanne bei auditiven Inhalten?“.

Es diskutieren Barbara Rauchwarter (APA), Manfred Gansterer (Futura), Sabrina und Alex Oswald (Futura).

Gast: Joachim Feher (RMS)

Produzent: Georg Gfrerer (Audio Funnel)

Auf Apple Podcasts anhören

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Werbeverbot für Lebensmittel geht „übers Ziel“ hinaus.

Ein geplantes Werbeverbot versetzt die Lebensmittelhersteller, aber auch etliche andere in Aufregung. Zu Recht, denn das geplante Gesetz für bestimmte Nahrungsmittel geht über die EU-Regelungen hinaus und bringt gleich einige negative Auswirkungen für die Wirtschaft… 

Die Werbewirtschaft wird zum zweiten Mal in diesem Jahr – und das abseits aller Corona-Krisenthemen – hart getroffen. Hat man die „Digitalsteuer“-Thematik gerade mal verdaut, rauscht es bereits ein weiteres Mal im gesetzlichen Blätterwald. Ein Gesetzesentwurf lässt befürchten, dass bestimmte Nahrungsmittel nicht mehr beworben werden dürfen. Hintergrund ist die aktuelle Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (kurz: AVMD-RL) in nationales Recht.

Jürgen Bauer, Obmann der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien meint dazu pointiert: „Der Schutz von Kindern ist ein hohes Gut. Das geplante Werbeverbot schießt aber definitiv über das Ziel hinaus. Der wirtschaftliche Schaden wäre enorm!“

Sollte der Gesetzesentwurf so durchgehen, dann wären Hersteller von Nahrungsmitteln in der Werbung stark reglementiert. Aber ein weiteres Mal in diesem Jahr verlören Medien wichtige Budgets und die Werbewirtschaft viele Aufträge. Und: Diejenigen, die man schützen will, sind nicht „geschützt“. Denn: Der österreichische Gesetzesentwurf geht über die EU-Standards hinausgeht. Länder, wie Deutschland „leben“ diesen vorauseilenden Gehorsam nicht. Durch ihre Werbefenster werden auch Österreichs Kinder (bis 18 Jahre) mit Werbung erreicht. 

Wir haben Frau Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Lebensmittelindustrie dazu interviewt:

Aufregung herrscht derzeit in der Werbewirtschaft: Ein Gesetzesentwurf lässt befürchten, dass bestimmte Nahrungsmittel nicht mehr beworben werden dürfen. Hintergrund ist die aktuelle Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (kurz: AVMD-RL) in nationales Recht. Schießt das geplante Werbeverbot über das Ziel hinaus? Und wenn ja, warum?

Österreich versucht hier Gold Plating, also über die EU-Standards hinauszugehen. Es soll ein speziell österreichisches Nährwertprofil etabliert werden, das defacto ein Werbeverbot für ganze Produktgruppen bedeuten würde. Es dürfte dann für viele Produkte keine Werbung mehr gemacht werden, die Jugendliche unter 18 Jahren erreichen könnte. 

Betroffen wären z. B. Desserts über Snacks (auch pikante), Backwaren, Würste, panierter Fisch bis zu Joghurt, Milch und Mineralwässern mit Geschmack. Das ist wohl wirklich absurd: Jugendliche in Österreich dürfen wählen, Autofahren und heiraten, aber keine Werbung für Fischstäbchen mehr sehen?

Die geplanten Werbebeschränkungen würden aktuell noch stärkeren Druck auf die Unternehmen bringen. Ist das aus Ihrer Sicht so?

Absolut. In der wirtschaftlich schwierigsten Zeit seit Jahrzehnten versucht man über EU-Recht hinauszugehen und würde damit ausschließlich heimische Unternehmen treffen. Das lehnen wir (Red.: Lebensmittelhersteller) klar ab. Wir wollen, dass für alle europäischen Unternehmen gleiche Chancen und Regeln gelten. Schließlich plant die EU Ende 2022 europäische Nährwertprofile vorzulegen. Das sollte abgewartet werden.   

Gibt es nicht ohnehin ausreichend effiziente Systeme der Selbstkontrolle?

Ja, seit nunmehr 10 Jahren gibt es eine Selbstbeschränkung mittels Verhaltenskodex der österreichischen Rundfunkveranstalter und Lebensmittelwirtschaft. Dieser wird nun auf Social Media ausgedehnt. Das funktioniert ausgezeichnet. Es gibt also keinen Grund für eine solch überschießende Maßnahme, wie sie nun geplant ist.

Dem schließen wir uns vollinhaltlich an. 

Wie kann eine Generalversammlung in Zeiten von Corona stattfinden?

Corona hat heuer viele Termine der Marketinggesellschaft verändert oder gar unmöglich gemacht. Das gilt auch für unsere Generalversammlung, die nach 2 Jahren wieder fällig ist.

Dazu haben wir zu Ihrer Information alle relevanten Informationen für sie zusammengefasst.

Mitgliederversammlungen können angesichts der COVID-19 Maßnahmen bis 31.12.2020 virtuell abgehalten werden, auch wenn sich dazu keine Regelung in den Statuten befindet. Die Rechtsgrundlage dazu ist die Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung vom 8.4.2020 und die begleitenden Erläuterungen des Justizministeriums dazu. 

Eine Versammlung, an der mehr als 50 Personen teilnahmeberechtigt sind, kann bis zum Jahresende 2021 verschoben werden.  Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Regelfall ohnehin nur weniger Teilnahmeberechtigte zur Versammlung erscheinen, sondern wie viele Personen tatsächlich die Berechtigung zur Teilnahme (mit oder ohne Stimmrecht) haben.

Dennoch werden wir unsere Generalversammlung inklusive Wahl des neuen Vorstands noch vor Weihnachten umsetzen.

Sonderbestimmungen für virtuelle Generalversammlungen von Vereinen (an denen mehr als 30 Personen teilnahmeberechtigt sind): 

  • Wenn die Generalversammlung eines Vereins virtuell durchgeführt wird, müssen die Mitglieder dem Verlauf der Versammlung folgen können. Um Wortmeldungen abzugeben und an der Abstimmung teilzunehmen können jedoch Sonderregelungen beschlossen werden:
    • Für die Abgabe von Wortmeldungen (Fragen und Beschlussanträge) können während der Versammlung zeitliche Beschränkungen festgelegt werden. 
    • Für Abstimmungen bzw. Beschlussfassungen, die gemäß Statuten durch die Generalversammlung zu erfolgen müssen, kann – wenn dies virtuell nicht möglich oder zweckmäßig ist – der Vorstand beschließen, dass dies schriftlich erfolgt, auch wenn dies in den Statuten nicht vorgesehen ist: 
      • Im Fall schriftliche geplanter Abstimmungen gelten dieselben Vorschriften wie für die Einladung zur Generalversammlung (z.B. fristgerechte Bekanntgabe, dass eine schriftliche Abstimmung geplant ist). 
      • Im Fall schriftlicher Beschlussanträge sind diese allen Mitgliedern bekannt zu machen. Die Mitglieder müssen die Gelegenheit haben, binnen 72 Stunden vor der Abstimmung dazu schriftlich Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Die Fragen sind unverzüglich zu beantworten und zusammen mit den Antworten in gleicher Weise bekannt zu machen wie die schriftliche Abstimmung. 
    • Für die Abstimmung selbst sind zwei Optionen möglich: 
      • Der Abstimmungstext ist den Mitgliedern zusammen mit einem Stimmzettel zur Verfügung zu stellen, den sie ausgefüllt mit ihrem Namen und dem Abstimmungswunsch spätestens am Tag der Abstimmung zur Post geben oder im Briefkasten des Vereins abgeben können, um wirksam von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
        • Wir werden einen solchen Stimmzettel auf der Webseite zum Download zur Verfügung stellen und zeitgerecht auf diesen im Newsletter hinweisen.
      • Abstimmungen können in elektronischer Form erfolgen, sofern die Identität der Mitglieder zweifelsfrei festgestellt werden kann.
    • Wir planen die Abstimmung in elektronischer Form durchzuführen.
  • Wir werden zur die gesamte Veranstaltung entsprechenden vollständigen Dokumentation aufzeichnen.
  • Virtuelle Versammlungen sind grundsätzlich als Videokonferenz durchzuführen, bei der sich alle Teilnehmer*innen zu Wort melden und an Abstimmungen teilnehmen können.
    • Da es vorkommen kann, dass manche Teilnehmer*innen nicht über die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videokonferenz verfügen (z.B. schlechtes Internet oder die erforderlichen technischen Hilfsmittel fehlen) bzw. diese nicht verwenden oder wollen, reicht es aus, wenn diese Personen rein akustisch (z.B. via Telefon) teilnehmen.
    •  Jedoch darf maximal die Hälfte der Teilnehmer*innen nur akustisch an virtuellen Versammlungen teilnehmen. Auch bloß akustisch Zugeschaltene gelten aber in jeder Hinsicht als Teilnehmende, daher sind sie z.B. auch bei der Feststellung eines allfälligen Präsenzquorums mitzuzählen. 

Grundsätzliches zu virtuellen Generalversammlungen in Zeiten von Corona

  • Es gelten auch für virtuelle Versammlungen dieselben in den Statuten definierten Voraussetzungen zur Einberufung von Sitzungen/ Versammlungen. 
  • Die Entscheidung über Einberufung der virtuellen Sitzung/ Versammlung und (NEU) welche Technologie dabei verwendet wird, obliegt jenem Organ, das in den Statuten dafür vorgesehen ist, in der Regel wird dies der Vorstand / das Leitungsorgan sein. 
    • In unserem Fall planen wir die Veranstaltung mit Zoom https://zoom.us/ durchzuführen.
  • Die in den Statuten definierten Fristenläufe gelten auch für virtuelle Versammlungen.
    • Dies gilt auch für weitere in den Statuten vorgesehen Bestimmungen, etwa Fristen zur Bekanntgabe der Tagesordnung, etc..
  • Zusätzlich muss die Einladung Informationen darüber enthalten, welche organisatorischen (z.B. vorherige Anmeldung) und technischen Voraussetzungen (z.B. notwendige technische Ausstattung) für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung bestehen. 
    • Wir werden dazu zeitgerecht eine Einladung per Newsletter versenden
  • Virtuelle Versammlungen sind grundsätzlich analog zu Versammlungen im „Realraum“ durchzuführen, mit folgenden Zusatzbestimmungen: 
    • Bestehen Zweifel an der Identität von Teilnehmer*innen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität zu überprüfen (z.B. durch die Bitte, einen Lichtbildausweis vor die Kamera zu halten)
      • Bitte halten Sie dazu einen Lichtbildausweis bereit.
  • Bezüglich technischen Problemen (z.B. Verbindungsproblem) ist klargestellt, dass der Verein grundsätzlich nur für die eigene „technische Sphäre“ verantwortlich ist, das betrifft vor allem das gültige Zustandekommen von Beschlüssen. 
    • Bei einer überschaubaren Anzahl von Teilnehmern ist der Verein jedoch angehalten, erkennbare Verbindungsproblemen auch bloß einzelner Teilnehmender zum Anlass zu nehmen, die virtuelle Versammlung zu unterbrechen um diesen Teilnehmenden einen neuerlichen Verbindungsaufbau zu ermöglichen.

Klein, aber oho! Micro-Campaigning

Neben Microinfluencern und Microtargeting gibt es auch noch die Micro-Kampagnen. Wir haben für euch hinterfragt, ob größer automatisch besser und erfolgreicher ist oder ob man im „Kleinen“ auch Stärke entwickeln kann.

Abseits budgetärer Realitäten hat Micro-Campaigning etliche Vorteile, die für Marketer wesentlich sind. Stellt euch das ein bisschen so vor, als ob ihr mit Lupe und Pinzette arbeitet. Ihr seid genauer, näher dran, persönlicher und schafft damit, das eigene Image in selektierten Communities – die nicht über 20.000 Personen hinausgehen – stärker zu verankern. „Selektiert“ meint in diesem Zusammenhang entweder in demografisch oder lokal ausdefinierten Parametern. Gerade in Interessensgemeinschaften, Initiativen oder der Lokalpolitik sind solche Micro-Campaigns wichtig. Aber was sind die Vorteile?

Nähe

In Zeiten, in denen man als Marketer näher heran muss, ist die persönliche Ansprache möglicherweise DER emotionale Vorsprung. Dazu muss man jene Botschaften, die im Micro-Bereich arbeiten, gezielt abstimmen und die Dinge so spezifischer, greifbarer und authentischer machen.

Wer Mikro-Kampagnen einsetzt, um sich speziellen Zielgruppen anzunähern, der kann ganz gezielt sein Image stärken, Bedürfnisse exakter ansprechen und einen vitalen Austausch anstoßen. Die Lebenswelten der Marke und der Menschen rücken deutlich näher und man holt „die Menschen da ab, wo sie sind.“

Aufschlussreichtum

In einem kleinen Raum lässt es sich gut testen und lernen. Mikro-Kampagnen sind daher auch ein guter Rahmen, um Themen, Botschaften, Visuals und Maßnahmen auszuprobieren, bevor man diese größer ausrollt. Dabei sollte man aber im Hinterkopf behalten, dass nicht alle Maßnahmen auch wirklich im Kleinen greifen. Aber man bekommt wertvolle Einblicke und kann – sofern man dies beabsichtigt – etliche Schlussfolgerungen für größere Kampagnenflights skalieren.

Wie setze ich es auf?

Die üblichen Säulen der Kampagnenplanung gelten auch bei Mikro-Kampagnen. Sobald Ziel und Zielgruppe definiert sind, geht es an die Analyse. Hierbei gibt es Sonderpunkte, die analysiert werden sollten:

Die Story: Gibt es im definierten Mikro-Raum Vorwissen, Konventionen zum Thema oder auch zu den Initiator*innen der Kampagne? Was ist (potentiell) eine gemeinsame Geschichte? Welche Elemente könnte man im Storytelling nutzen? Braucht es mehr Erläuterungen, wenn noch nicht viel Vorwissen vorhanden ist?

Die Struktur: Die Frage nach strukturellen Gegebenheiten ist wichtig. Wurden bereits Gemeindezeitungen, Messenger, WhatsApp Gruppen, regelmäßige Treffen o.Ä. aufgesetzt? Dies wären lokal nutzbare Ressourcen. Wenn man die demografische Ebene betrachtet, dann können Hashtags, Events oder Gruppen hilfreich sein. Was soll bzw. kann beworben werden? Was muss organisch funktionieren?

Die Partner: Meinungsführer*innen in Themenfeldern oder Räumen bekommen gerade bei Mikro-Kampagnen besondere Schlagkraft. Als Multiplikator*innen kann man sie in Kampagnen berücksichtigen, mit ihnen Kooperationen eingehen und sie im besten Falle aktivieren.

Alles in allem sind Mikro-Kampagnen oft eine unterschätzte Option bei der Kampagnenführung und sicherlich – aufgrund eines ähnlich hohen Arbeitseinsatzes wie bei „großen“ Kampagnen – vorher gut durchzudenken.

Aber ihre Effektivität für Themenplatzierungen, Produktlaunches, aktivistische Themen und Image Branding sprechen deutlich dafür, gerade jetzt in das Ausspielen eher kleinerer, präziserer Botschaften zu investieren. 

Framing – Deutungsraster im Marketing?

Wenn sich komplexe Themen schlecht bis gar nicht in kurzen Beiträgen oder Artikeln beschreiben lassen oder wenn man Willensbildung in einer Sache vorantreiben muss, dann ist Framing heute mehr denn je ein probates Werkzeug dazu. Aber ist es ein „gutes Werkzeug“ und ist es auch im Marketing einsetzbar?

Framing ist tatsächlich das vielbesagte „zweischneidige Schwert“ – fähig dazu, im gleichen Maße Gutes zu tun oder Schäden zu verursachen. Unsere Welt konsumiert Medien in einem noch nie dagewesenen Ausmaß – dabei wenden wir alle viele Stunden pro Tag auf, um Nachrichten zu screenen, Musik zu hören, Social Media zu nutzen und zu surfen. Die Grenzen zwischen der Nutzung der Devices (wie Notebooks und Mobiltelefonen) und deren Rolle als „Digitalisierungsendgeräte“ (zum Einkaufen und Bezahlen, um zu Streamen, um Inhalte zu produzieren,…) verschwimmen immer mehr.

Parallel dazu beginnen sich in unserer Medienwelt häufiger Erzählmuster abzuzeichnen. In diesen Mustern dienen klar festgelegte Begriffe dazu, Dinge geringer oder erhöht darzustellen und damit eine intendierte Sichtweise anzusteuern. Das klingt doch nach Marketing, oder?

Wie sieht es nun mit Framing im Marketing aus?

Nicht so viel anders. Wir Marketer sind im Framing mittendrin, statt nur dabei, denn: die Veränderung der Zugänglichkeit eines Reizes ist ein grundlegender Mechanismus bei Framing – und im Marketing.

Als Marketer nutzen wir beispielsweise die rund 180 magic words. Es sind dies Phrasen und Ausdrücke, wie „100 % anerkannt“ implizieren, dass Experten ihren „Stempel auf etwas gegeben haben“. „Ausgezeichnet“ lässt uns subjektiv glauben, dass jemand hier „bewertet“ hat. „Nur noch für kurze Zeit“ bringt uns in Zeitdruck, bei diesem Angebot zuzuschlagen usw..

Wenn nun aber im Marketing das Thema „purpose“ (Haltung) immer mehr Raum einnimmt, werden auch die Frames der Marketer mit sozialer Sprengkraft und Verantwortung aufgeladen. Dass unterschiedliche Formulierungen einer Message (bei gleichem Inhalt) unser aller Verhalten unterschiedlich beeinflussen, ist gerade für Marketer also kein Geheimnis, ganz im Gegenteil. Wir müssen uns aber der (neuen) Verantwortung bewusst sein und ein ausgewogenes Maß zwischen „demand creation“ und verantwortungsvoller Haltung finden.

Wie kann das aussehen? Ein wundervolles Beispiel gibt der Autor Mario Pricken: Um Autofahrer zu mehr Vorsicht auf jenen Straßen zu bewegen, in denen sich Schulen befinden, hat der Hersteller eines Navigationssystems sich eines simplen psychologischen Tricks bedient: Er lässt die Straßennamen von einem Kind sprechen und nicht von der üblichen Navigationsstimme. Diese kleine „Intervention“ irritiert Autofahrer kurz, verfehlt aber nicht ihre Wirkung und läßt diese aber bewusst vorsichtiger durch die „Schulstraßen“ fahren.

Wir Marketer sind es, die durch die Veränderungen und bewusste Wahl von Formulierungen die Präferenzordnung der Konsument*innen beeinflussen wollen und können. Und es wird an uns liegen, damit verantwortungsvoll umzugehen und unsere Worte gerade in Bezug auf Haltungen auf die Waagschale zu legen. Wir haben es gewissermaßen in der Hand, einen „Wandel“ zu schaffen und der „Krise“, „Lüge“ und dem „Notstand“ Absage zu erteilen.

Blocking hate

Was macht es mit RezipientInnen und KonsumentInnen, wenn der politisch einflussreichste Mensch des Planeten seine Mitmenschen tagtäglich als Lügner bezichtigt, aber selbst der Wahrheit nicht so zugetan ist? Und was tut dies mit Markenkommunikation? Sich manipulativ der Medien zu bedienen ist in der Politik zum daily business geworden. Auch umgekehrt nehmen etliche Medienhäuser sämtliche Populisten ins Visier. Emotionsgeladene Kommunikation dominiert.

Unabhängig davon, ob der amtierende U.S.-Präsident wiedergewählt wird, hat er bereits das Wesen der Öffentlichkeitsarbeit, des politischen „Marketings“ und der Wahrnehmung von Kommunikation nachhaltiger verändert als viele andere Populisten vor ihm. Polarisierung, Fake News und Eskalation sind zu einem traurigen Standard in der Kommunikation geworden. Wir finden, dass das eine bedauerliche, aber keine umkehrbare Entwicklung ist.

Neue Leitbilder

Nur jeder Fünfte ist der Meinung, dass unsere Wirtschafts- und Sozialsysteme für den Einzelnen/die Einzelne einsteht (siehe Edelman Trust Report). Tatsächlich glaubt die Mehrheit der Bevölkerung nicht daran, dass sich ihre Lage in den nächsten fünf Jahren verbessern wird.

Die Generation der Millennials ist deutlich pessimistischer, als es andere Generationen zuvor waren. Weniger als ein Viertel rechnet damit, dass sich ihre Situation im kommenden Jahr zum Besseren wendet. Vertrauen schaffen ist also wichtiger denn je geworden.

Dass Dialoge aufgrund dieser Missstände deutlich „konfrontativer“ geführt werden, liegt auf der Hand. Es scheint deutlich stärker um Abgrenzung, Ausgrenzung und Polarisierung zu gehen, welche – wenn sie von Menschen mit Einfluss betrieben wird – für alle anderen fast schon automatisch zu einem Leitbild werden. Die Schamgrenze sinkt. Der Provokationslevel steigt – gerade bei Menschen, die Angst haben, etwas zu verlieren.

Diese Entwicklung ist einer der Gründe, warum im Marketing die Suche nach dem „Purpose“ so sehr vorangetrieben wird. Marken müssen nun politischen Raum einnehmen, Leuchttürme werden, wo Desorientierung aus Sicht der RezipientInnen herrscht und nur mehr provokante Kommunikationsimpulse statt politischer Willensbildung stattfinden.

Eine durchaus neue Rolle für Marketer, die nicht leicht zu handhaben ist. Denn: Jede Meinung ist subjektiv und findet durchaus rasch auch ihre Gegner. Vor dem vernebelten Hintergrund der widersprüchlichen, irritierenden politischen Kommunikation und Entscheidungen, ist diese neue Rolle vom Marketing mit Verantwortung beladen.

Aber woran soll man sich orientieren?

Was für Marketer längst state-of-the-art ist, ist für die Politik nun mehr als bisher richtungsweisend. Fokusgruppen und Umfragen sind für die meinungsüberspitzten Populisten das, was ihre Agenda zusammenhält.

Für Marketer wird zur öffentlichen Meinung mehr und mehr die „Marktforschung“ in den eigenen Reihen wesentlich. Ein deutlich spürbarer Treiber eines veränderten Marken-Eigenbildes sind zunehmend MitarbeiterInnen. Laut dem Edelman Trust Barometer 2019 vertrauen 75% der Befragten darauf, dass ihre Arbeitgeber das Richtige tun – mehr Vertrauen, als der Arbeit von Regierungen, Medien oder der Wirtschaft generell geschenkt wird.

Was dieses Vertrauen bedeutet: MitarbeiterInnen erwarten von ihren Arbeitgebern, dass sie Dinge besser machen. Da tauchen Themenfelder wie etwa Gemeinwohl, Talententwicklung, Diversität und Inklusion auf. Und: So manche Unternehmen reagieren darauf. Sie sind die, die gewissenhaft Informationen zusammenstellen, Prozesse verbessern und Projekte für die Allgemeinheit lancieren und stellen damit einen Gegenpol zur Pop-Up-Politics Seite dar. Bleibt nur zu hoffen, dass sie dies auch mit ehrlichen Absichten tun. Denn, um Gary Vaynerchuck zu zitieren: “The best marketing strategy ever: CARE!”

Also orientieren wir uns im Marketing an dem, was gelöst werden muss, was das Leben der Menschen und unserer Umwelt nachhaltig verbessert und was Fehlentwicklungen wieder umkehren könnte.

Muss Marketing provozieren?

Eine neue Podcast-Folge ist online gegangen.

Marketing-Kommunikation brüllt in diesen Zeiten noch lauter nach Aufmerksamkeit. Provokation scheint ein probates Mittel zu sein, um gegen den Information Overload ankämpfen. Gibt es ethische Grenzen? Wie kommen manche Entscheidungen zustande? Was risikiert man mit provokanten Aussagen?

Hört rein in die launige Diskussion unserer ExpertInnen und ÖMG-Vorständ*innen Barbara Rauchwarter, Sabrina Oswald, Manfred Gansterer und dem „Jimmy Kimmel des Marketing“ Alexander Oswald. Viel Spass auf unserer OMG Marketingbaustelle.

Produziert von Georg Gfrerer @ www.audio-funnel.com

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